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Impressum / Imprint » Allgemeine Geschäftsbedingungen / Terms of use

Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Sacher Lasertechnik GmbH

(Stand 01.01.2008)

 

Für unsere Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge.

 

I. Allgemeines

1. Vertragspartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an. Ihnen wird hiermit ausdrücklich wider-sprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie vom anderen Vertragsteil für ausschließlich gültig erklärt werden.

2. Schriftform

Unsere Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Abänderungen des Vertrages. Beruft sich der andere Vertragsteil auf einen mündlich abgeschlossenen oder mündlich abgeänderten Vertrag, so trifft ihn die Beweislast für die Verbindlichkeit der Vereinbarung.


II. Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Für alle unsere Lieferungen gelten außerdem die folgenden Bedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bilden.

2. Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich, soweit nicht eine andere Währung vereinbart ist, in Deutscher Mark oder Euro. Bei wesentlichen Kostenverschie-bungen behalten wir uns eine Preisänderung vor, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferungstermin ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen liegt.

3. Lieferzeiten

Lieferzeitangaben sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns freibleibend. Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigun-gen, Freigaben sowie vor Eingang etwaig vereinbarter Anzahlung.
Der Käufer ist verpflichtet, Teilieferungen zu akzeptieren, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

4. Höhere Gewalt

Krieg, Bürgerkrieg, Export- bzw. Handelsbeschränkungen auf-grund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen, Naturkatastrophen und gleichartige Gründe höherer Gewalt sowie nichttermingerechte Selbsbelieferung, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
Den Eintritt eines derartigen Falles werden wir dem Vertrags-partner unverzüglich mitteilen. Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre gegenseitigen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

5. Transportversicherung

Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers gedeckt und geht zu seinen Lasten.

6. Gefahrübergang

Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Bahn, an den Spe-diteur oder an ein sonstiges Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Trans-portkosten zu unseren Lasten gehen oder nicht. Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, oder verzögert sich die Absendung durch ein sonstiges nicht ver-tragsgemäßes Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft bei uns auf den Besteller über.

7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte.

a) Unsere Forderungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarung angenommen. Wechsel-kosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rech-nungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen zu entrichten - mindestens jedoch 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

b) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung durch den anderen Vertragsteil ist ausge-schlossen, es sei denn, dessen Gegenforderung ist unbestitten oder rechtkräftig festgestellt.
Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlungen weitere Lieferungen abhängig zu machen.

8. Rücktrittsvorbehalt

Wird uns nach Vertragsabschluß bekannt, daß sich die Vermö-gens- und die Kreditverhältnisse des Vertragspartners so erheb-lich verschlechtern, daß eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung nicht mehr erwartet werden kann, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Bezahlung oder die Her-ausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.
Ein derartiger Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Ver-tragspartner offensichtlich nicht mehr leistungsfähig oder -willig ist. Wurde die zurückgenommene Ware bereits vom Käufer benutzt und damit im Wert gemindert, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Betrag für Wertminderung in Rechnung zu stellen.

9. Gewährleistung

Die Firma Sacher Lasertechnik GmbH gewährleistet, daß die ver-kaufte Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistung ist - nach unserer Wahl - beschränkt auf Reparatur (Nachbesserung) oder Ersatz der mangelhaften Ware. Wird eine Mängelbeseitigung auf diese Weise nicht erreicht, so kann der Käufer unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ankunft bei ihm zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, der auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, hat er diesen unverzüglich anzuzeigen und die Ware auf seine Kosten an uns zurückzusenden. Dies gilt auch bei später zu Tage tretenden Mängeln. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparatu-ren an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behan-delt wird.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Gebrauchtgeräte und -komponenten.

10. Haftung für Schäden

Wir haften für Schäden nur, soweit uns oder unseren Erfüllungs-gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schadensansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für durch das Fehlen von zuge-sicherten Eigenschaften verursachte Schäden, wobei Mangel-folgeschäden jedoch nur insoweit ersetzt werden, als die zugesi-cherten Eigenschaften den Käufer gerade gegen derartige Mangelfolgeschäden absichern sollten. Für sonstige Mangelfolge-schäden haften wir nur in der oben beschriebenen Weise.

11. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis
Sacher Lasertechnik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.01.2008
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten vor.

b) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Bestel-ler zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestim-mungen dieses Abschnittes nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet.

c) Ist der Besteller in Zahlungsverzug und kommt er seinen Ver-pflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand von ihm herauszuverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist und Anrechnung auf den Preis freihändig bestmöglich zu verwerten. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Besteller unter Ausschluß von etwaigen Zurückbehaltungsrechten -ausgenommen sie beruhen auf dem Vertrag - vepflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns heraus-zugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwer-tung trägt der Besteller. Die Verwaltungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses, einschließlich gesetzlicher Mehrwert-steuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweist.

d) Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbrauerkreditgesetzes Anwendung finden oder dies aus-drücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

e) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentli-chen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch be-reits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehr-wertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einbeziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden Lieferge-genstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei-tung.

g) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehö-renden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wer-tes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

h) Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand während der Dauer des Eigentumvorbehaltes auf seine Kosten in ord-nungsgemäßem Zustand zu halten.

i) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. die jeweiligen Dritten sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

j) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

12. Ausfuhrkontrollbestimmungen

Bestimmte Waren unterliegen deutschen Ausfuhrkontrollbestim-mungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Frankfurt möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der ein-schlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

III. Anzuwendendes Recht

Für unsere Verträge gilt Deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).

IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Sacher Lasertechnik GmbH. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsver-hältnis oder damit in Zusammenhang stehendem Recht für beide Teile das Amtsgericht Landgericht Marburg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

V. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, in Verhandlungen einzutreten, um die betreffende Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.