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Webshop - Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen
All­ge­mei­ne Verkaufsbedingungen der Sacher Lasertechnik GmbH
 
 
§ 1       Geltungsbereich
 
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im
Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller,
soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
 
§ 2       Textform
 
Verträge und sonstige rechtsverbindlichen Erklärungen für und gegen die Sacher Lasertechnik
GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt insbesondere für wirksame
Vertragsschlüsse, Vertragsänderungen und Vertragsaufhebungen. Beruft sich der
Besteller auf eine mündlich getroffene Vereinbarung, so trifft diesen die Beweislast.
 
§ 3       Angebot und Vertragsabschluss
 
(1) Kaufverträge mit der Sacher Lasertechnik GmbH kommen ausschließlich durch Angebot
durch den Besteller und Annahme durch uns zustande. Sofern eine Bestellung als Angebot
gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Die Annahme erfolgt ausschließlich schriftlich oder in Textform per Email.

(2) Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt
vier bzw. fünf Schritte. Im ersten Schritt loggt sich der Besteller mit den von ihm zuvor festgelegten Zugangsdaten in unserem Onlineshop ein. Ein Zugang ist nur für zuvor von uns
akzeptierte Geschäftskunden möglich. Im zweiten Schritt wählt der Besteller die gewünschten
Waren aus und legt diese im virtuellen Warenkorb ab. Im dritten Schritt kontrolliert
er seine Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift und er wählt die Bezahlmethode aus. Hier hat der Besteller die Möglichkeit,
sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu
überprüfen und ggf. zu korrigieren. Im vierten Schritt wird dem Besteller die Auftragszusammenfassung angezeigt. Zudem wird er vor dem Fortführen des Bestellvorganges aufgefordert, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Sacher Lasertechnik GmbH zu lesen und zu akzeptieren. Hierbei erhält der Besteller auch die Möglichkeit, die Verkaufsbedingungen auszudrucken. Danach wird die Bestellung per Klicken auf den Button „Place Order“ abgeschlossen. Der Besteller erhält eine Auftragsbestätigung durch uns per Email. Sofern sich der Besteller für eine Bezahlung über den Online-Bezahldienst Pay Pal entscheidet, folgt ein weiterer Schritt. Im fünften Schritt loggt sich der Besteller mit seinen Zugangsdaten über die erscheinende Eingabemaske auf dem Server des Bezahlsystems Pay Pal ein und gibt dort die Bezahlinformationen an. Bei diesem Vorgang werden von der Sacher Lasertechnik GmbH keinerlei Daten des Bestellers gespeichert. Nach Übergabe der Bezahlinformationen an Pay Pal und erfolgter Bezahlung erhält der Besteller eine Auftragsbestätigung durch uns per Email.

(3) Mit dem Klicken auf „Bestellung absenden“ in unserem Onlineshop gibt der Besteller
ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit dem vom Besteller vorgeschlagenen
Inhalt abzuschließen. Zunächst erhält der Besteller eine Bestätigung des Eingangs
seiner Bestellung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung).
Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand der Erklärung über die Annahme
des Angebots durch uns per E-Mail oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
 
§ 4       Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext der Bestellung wird von uns gespeichert. Der Besteller hat die Möglichkeit,
diesen Text vor der Versendung der Bestellung ausdrucken, indem er im letzten
Schritt der Bestellung auf „Drucken” klickt. In jedem Fall erhält der Besteller von der Sacher
Lasertechnik GmbH eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen
Bestelldaten an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
 
§ 5       Überlassene Unterlagen
 
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 3 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
 
§ 6       Preise und Zahlung
 
(1) Die Preisangabe erfolgt ausschließlich in Euro, es sei denn dass zwischen uns und
dem Besteller vor dem Annahme eine andere Währung schriftlich vereinbart wurde.
(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten
der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein von uns benanntes Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Wechsel-, Diskontkosten oder andere Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kaufpreis
nicht in Euro überwiesen wird, sind in voller Höhe vom Besteller zu tragen.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsstellung fällig. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem
wir über den Rechnungsbetrag in voller Höhe verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden
zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung fällig. Die Geltendmachung weiterer
Schäden bleibt hiervon unberührt.

(5) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
 
§ 7       Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein rechtskräftig festgesteller oder unbestrittener
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 8       Lieferzeit
 
(1) Lieferzeitangaben sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Sacher Lasertechnik
GmbH unverbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass
der Besteller etwaig zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung weiterer Verpflichtungen, wie etwa vereinbarter Vorauszahlungen, aus dem Vertrag erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, Teillieferungen der Sacher Lasertechnik GmbH anzunehmen
und zu akzeptieren, soweit sich für ihn daraus keine unzumutbaren Nachteile ergeben.

(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft eine ihm obliegende
Mitwirkungspflicht, so hat er der Sacher Lasertechnik GmbH den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Soweit
sich der Besteller im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über.
 
§ 9       Gefahrübergang bei Versendung
 
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung
an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder
wer die Frachtkosten trägt.

(2) Erklärt der Besteller, dass er die Ware nicht annehmen werde, oder verzögert sich die
Absendung durch ein sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten des Bestellers, so befindet
er sich ab Erklärung, spätestens jedoch in dem Zeitpunkt, in dem die Ware versandbereit
ist, im Annahmeverzug.
 
§ 10     Transportversicherung
 
Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch
des Bestellers abgeschlossen. Die hiermit verbundenen Kosten sind vom Besteller zu tragen.
 
§ 11     Höhere Gewalt
 
(1) Die Sacher Lasertechnik GmbH ist von der Pflicht zur termingerechten Lieferung befreit,
soweit und so lange Gründe der höheren Gewalt einer rechtzeitigen Vertragserfüllung
entgegen stehen und diese unzumutbar oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere auch Export- oder Handelsbeschränkungen sowie unverschuldete nicht termingerechte Belieferung der Sacher Lasertechnik GmbH durch Dritte. Den Eintritt eines solchen Ereignisses werden wir dem Besteller unverzüglich anzeigen.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem solchen Fall die gegenseitigen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen anzupassen.
 
§ 12     Rücktrittsrecht der Sacher Lasertechnik GmbH
 
(1) Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass sich die Vermögens- und Kreditverhältnisse
des Vertragspartners so erheblich verschlechtert haben, dass eine ordnungsgemäße
Vertragserfüllung nicht mehr zu erwarten ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger
Wirkung zurückzutreten und etwaig gelieferte Waren unverzüglich herauszuverlangen,
es sei denn, dass der Besteller seiner Zahlungspflicht unmittelbar, spätestens innerhalb
von 5 Werktagen, nachkommt.

(2) Wurde die zurückgegebene Ware vom Besteller bereits in Gebrauch genommen oder
hat sie sich auf andere Weise verschlechtert, so hat er uns den daraus entstandenen
Schaden, insbesondere wegen der Wertminderung, zu ersetzen.

(3) Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so sind wir berechtigt, die gelieferten Waren von
ihm herauszuverlangen und nach Androhung einer angemessenen Frist und Anrechnung
auf den Preis freihändig bestmöglich zu verwerten und unsere Forderungen aus dem Erlös
zu befriedigen. Derjenige Erlös, welcher über die noch offenen Verbindlichkeiten hinaus
geht, wird an den Besteller ausgekehrt. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes,
ist der Besteller unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet,
den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Sämtliche Kosten der
Rücknahme und der Verwertung trägt der Besteller. Diese Kosten werden dem Besteller
pauschal mit 10 % des Verwertungserlöses, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, in
Rechnung gestellt. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt uns vorbehalten.
 
§ 13     Eigentumsvorbehalt
 
(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen behält sich die Sacher Lasertechnik GmbH das Eigentum an gelieferten Sachen
ausdrücklich vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig verhält.

(2) Solange das Eigentum noch nicht vollständig auf den Besteller übertragen ist, ist dieser
verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln. Hierfür hat sich der Besteller bei
uns zu erkundigen, ob für einzelne Gegenstände besondere Pflegehinweise gelten. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

(3) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, ist es dem Besteller untersagt, die
Gegenstände zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Ebenso hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die betroffenen Waren gepfändet
werden oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Besteller hat den Dritten bzw.
den Gerichtsvollzieher auf das Eigentum der Sacher Lasertechnik GmbH hinzuweisen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für die uns
entstandenen Kosten. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadensersatzes
bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Im Falle der Eintreibung durch uns verpflichtet
sich der Besteller, uns unverzüglich die betroffenen Forderungen aufzulisten und
die jeweiligen Schuldner bekannt zu geben. Der Besteller wird uns alle zur Beitreibung der
Forderung benötigten Unterlagen aushändigen und die betroffenen Schuldner von der Abtretung unterrichten. Auf Verlangen durch uns wird der Besteller die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt versichern.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für die Sacher Lasertechnik GmbH. In diesem Fall
setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an den von uns gelieferten Waren an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, verbunden oder vermischt werden, erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Waren zu den anderen bearbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Sofern
die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt
und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung
unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an
uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltswaren mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
§ 14     Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
 
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die erhaltene Ware
unverzüglich nach Erhalt geprüft und etwaig festgestellte Mängel der Sacher Lasertechnik
GmbH ebenfalls unverzüglich angezeigt hat. Zur Wahrung seiner Rechte muss uns der
Besteller alle erkennbaren Mängel binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen.
Verdeckte Mängel müssen zur Wahrung von Gewährleistungsrechten binnen 14 Tagen
nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

(2) Mängelansprüche verjähren im Übrigen in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der
von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit
das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Eine etwaige Rücksendung durch
den Besteller ist uns vorher anzuzeigen und nur nach Zustimmung möglich.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen,
der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist,
es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller
mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(8) Die Sacher Lasertechnik GmbH gewährt keine Garantie für die Beschaffenheit oder
Haltbarkeit, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
 
§ 15     Datenschutz

(1) Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages sowohl
in unserem Onlineshop als auch auf anderem Weg werden von uns Daten des Bestellers
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

(2) Für weitere Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen, die der Besteller auf unserer Homepage jederzeit einsehen kann. Auf ausdrücklichen Wunsch senden wir diese Erklärung auch postalisch oder per Email zu.

(3) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass auch die Datenschutzbestimmung der Sacher
Lasertechnik GmbH Vertragsbestandteil von diesem und zukünftigen Verträgen mit dem
Besteller werden.
 
§ 16     Ausfuhrbestimmungen
 
Bestimmte Waren unterliegen deutschen Ausfuhrkontrollbestimmungen. Wiederausfuhr
aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist unter Umständen nur mit Zustimmung
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der
einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
 
§ 17     Schlussbestimmungen
 
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist Marburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten oder sollte eine solche zukünftig entstehen, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen
Regelung oder der Regelungslücke eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt,
bzw.diese Lücke ausfüllt.



Stand: 16. Mai 2012